Diese AGB sind ein Standard-Draft für Schulungspartnerschaften zwischen MW-Education und Pharma-Sponsoren (B2B). Sie sind kein Ersatz für eine anwaltliche Prüfung — bitte vor produktivem Einsatz mit einer Wirtschaftsanwaltskanzlei abstimmen.
§ 1 Geltungsbereich
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Verträge zwischen MW-Education (Furth 13/4076, 4076 Sankt Marienkirchen an der Polsenz, im Folgenden „Auftragnehmer“) und ihren Vertragspartner:innen (im Folgenden „Auftraggeber“) über die Erbringung von Schulungs-, Beratungs- und damit zusammenhängenden Leistungen.
(2) Diese AGB gelten ausschließlich gegenüber Unternehmer:innen im Sinne des § 1 KSchG. Konsumentenrechtliche Bestimmungen finden auf Geschäftsbeziehungen nach diesen AGB keine Anwendung.
(3) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als der Auftragnehmer ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.
§ 2 Vertragsabschluss
(1) Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend. Ein Vertrag kommt durch schriftliche Auftragsbestätigung des Auftragnehmers oder durch Beginn der Leistungserbringung zustande.
(2) Mündliche Nebenabreden bedürfen zur Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung durch den Auftragnehmer.
§ 3 Leistungsumfang
(1) Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen schriftlichen Angebot oder Vertrag. Mögliche Leistungen umfassen insbesondere:
- Konzeption und Durchführung von On-Site-Schulungen in Apothekenbetrieben
- Bereitstellung der digitalen Lernplattform und zugehöriger Inhalte
- Erstellung wissenschaftlich fundierter Schulungsmaterialien
- Reporting und Auswertung von Schulungsergebnissen
- Beratungsleistungen in Bezug auf Schulungsstrategien und Akkreditierung
(2) Der Auftragnehmer ist berechtigt, Subunternehmer:innen einzusetzen.
(3) Schulungsinhalte werden nach den Vorgaben der Österreichischen Apothekerkammer (ÖAK) und der jeweils gültigen Fortbildungsrichtlinie konzipiert. Der Auftragnehmer behält sich vor, Inhalte aus Compliance- oder didaktischen Gründen anzupassen.
§ 4 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
(1) Der Auftraggeber stellt rechtzeitig alle für die Leistungserbringung erforderlichen Informationen, Materialien und Zugänge zur Verfügung, insbesondere:
- Produktinformationen, Studien, wissenschaftliche Quellen
- Kontaktdaten und Briefing-Vorgaben
- Freigaben für Schulungsinhalte vor Durchführung
(2) Verzögerungen aufgrund verspäteter oder unvollständiger Mitwirkung des Auftraggebers gehen nicht zu Lasten des Auftragnehmers.
§ 5 Vergütung und Zahlungsbedingungen
(1) Die Vergütung richtet sich nach dem jeweiligen Vertrag. Modulare Pakete (pro Schulungseinheit, Jahrespauschale, individuelle Konzepte) sind möglich.
(2) Sofern nicht anders vereinbart, sind Rechnungen innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig.
(3) Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen in Höhe von 9,2 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz gemäß § 456 UGB verrechnet. Die Geltendmachung weiterer Verzugsschäden bleibt vorbehalten.
(4) Reisekosten, Übernachtungskosten und Auslagen werden, soweit nicht anders vereinbart, gegen Nachweis zusätzlich verrechnet.
§ 6 Akkreditierung und Compliance
(1) Die Schulungen werden nach den Maßstäben der Fortbildungsrichtlinie der Österreichischen Apothekerkammer entwickelt. Eine Akkreditierung im Einzelfall ist gesondert zu beantragen und dauert in der Regel mindestens acht Wochen.
(2) Der Auftragnehmer wird gemäß § 6.5 der ÖAK-Fortbildungsrichtlinie produkt- und werbeneutrale Inhalte erstellen. Werbliche Inhalte oder Produktschulungen sind eindeutig vom akkreditierten Schulungsteil abzugrenzen und können nicht akkreditiert werden.
(3) Der Auftraggeber bestätigt, dass von ihm bereitgestellte Materialien wahrheitsgetreu, vollständig und nicht irreführend sind und dass er über alle erforderlichen Rechte zur Nutzung dieser Materialien verfügt.
§ 7 Geheimhaltung
(1) Beide Vertragsparteien verpflichten sich, sämtliche im Rahmen der Vertragsbeziehung erlangten Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse vertraulich zu behandeln und nicht an Dritte weiterzugeben.
(2) Schulungsmaterialien und Vortragsunterlagen unterliegen der Verschwiegenheit gemäß ÖAK-Fortbildungsrichtlinie und werden nicht ohne ausdrückliche Zustimmung des Auftragnehmers an Dritte weitergegeben.
(3) Die Verschwiegenheitspflicht besteht auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses fort.
§ 8 Urheberrechte
(1) Sämtliche im Rahmen der Auftragserbringung erstellten Schulungsunterlagen, Konzepte, Skripte und sonstigen Werke verbleiben im geistigen Eigentum des Auftragnehmers. Der Auftraggeber erhält ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht für den vereinbarten Vertragszweck.
(2) Eine Weitergabe oder Veröffentlichung der Materialien an Dritte ist nur mit ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung des Auftragnehmers gestattet.
§ 9 Haftung
(1) Der Auftragnehmer haftet für Schäden nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist — soweit gesetzlich zulässig — ausgeschlossen.
(2) Der Auftragnehmer haftet nicht für mittelbare Schäden, entgangenen Gewinn, Folgeschäden oder Schäden Dritter.
(3) Die Gesamthaftung des Auftragnehmers ist je Schadensfall auf den Wert des konkreten Auftrags beschränkt, höchstens jedoch auf das Volumen der vom Auftraggeber im Vertragsjahr geleisteten Vergütung.
(4) Schadenersatzansprüche verjähren in sechs Monaten ab Kenntnis des Schadens und Schädigers.
§ 10 Datenschutz
(1) Die Vertragsparteien verpflichten sich zur Einhaltung der jeweils geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen, insbesondere der DSGVO und des österreichischen DSG.
(2) Soweit der Auftragnehmer personenbezogene Daten im Auftrag des Auftraggebers verarbeitet, schließen die Parteien einen Auftragsverarbeitungsvertrag gemäß Art. 28 DSGVO ab.
(3) Details zur Verarbeitung personenbezogener Daten ergeben sich aus der Datenschutzerklärung.
§ 11 Vertragsdauer und Kündigung
(1) Die Vertragsdauer richtet sich nach dem jeweiligen Vertrag.
(2) Verträge über laufende Leistungen können von beiden Parteien mit einer Frist von [BITTE ERGÄNZEN — Vorschlag: drei Monaten] zum Ende eines Kalenderquartals gekündigt werden.
(3) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
(4) Kündigungen bedürfen der Schriftform.
§ 12 Schlussbestimmungen
(1) Es gilt ausschließlich österreichisches Recht unter Ausschluss der Verweisungsnormen des internationalen Privatrechts und unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
(2) Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand ist [BITTE ERGÄNZEN — z. B. „Wels“ oder „der Sitz des Auftragnehmers“], soweit gesetzlich zulässig.
(3) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.
(4) Änderungen und Ergänzungen dieser AGB sowie Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
Stand: [BITTE ERGÄNZEN: Datum] · MW-Education behält sich vor, diese AGB zu ändern. Maßgeblich ist die jeweils zum Vertragsabschluss gültige Fassung.